Kaufvertrag Immobilie

Anwalt Immobilienfinanzierung

Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich bei der Finanzierung einer Immobilie? Finanzierung Immobilie Anwalt ImmobilinenfinanzierungNeben dem notariellen Kaufvertrag der Immobilie ist die Finanzierung der Immobilie der zweite große Bereich. Eine Falschberatung bezüglich der Finanzierung kann gravierende Folgen haben. Ist die Finanzierung gefährdet, droht schnell die Zwangsvollstreckung. Haben Sie nicht alle Pflichtangaben im Darlehensvertrag erhalten oder ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, können Sie gegebenenfalls von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Darlehensvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen. Notleidende Kredite Wenn ein Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen vorliegt, kann die Bank nach entsprechender Mahnung den ImmobilienkreditAnwalt Immobilienfinanzierung vorzeitig kündigen und ggf. eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wenn Gründe vorliegen, die eine Nichtzahlung befürchten lassen, kann die Bank weitere Sicherheiten von Ihnen verlangen. In dieser Situation unterstützten wir Sie als Anwälte für Immobilienrecht dabei, die Verhandlungen mit der Bank zu führen und ein tragfähiges Sanierungskonzept zu entwickeln, welches Ihnen entweder die Fortführung der Immobilienfinanzierung ermöglicht oder begleiten Sie beim freihändigen Verkauf der Immobilie. Als Anwalt Immobilienfinanzierung sind wir auf diese Fälle spezialisiert und arbeiten hier mit Kooperationspartnern aus unserem Netzwerk zusammen.
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0711/358 70 110

Anwalt Immobilienfinanzierung – Unsere Leistungen bei der Prüfung Ihrer Immobilienfinanzierung Keine Angst vor den Herausforderungen unserer Zeit! Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen Wir beraten und unterstützen Sie in folgenden Bereichen

Überprüfung des Darlehensvertrages auf unzulässige oder unvorteilhafte Klauseln

Verständliche Erläuterung unklarer Regelungen und problematischer Passagen

Prüfung der gesetzlichen Pflichtangaben im Darlehensvertrag

Unterstützung bei notleidenden Krediten

UNSER ENGAGEMENT Kompetente, gewissenhafte Beratung sowie eine schnelle Umsetzung ist unser Anspruch.

Unser Anspruch ist, Ihnen intelligente und zielführende Lösungen zu bieten. Dafür haben wir die jahrelange Erfahrung: Wir kennen die aktuellen und künftigen Herausforderungen unserer Mandanten und vermögen die Entwicklung im Immobilienrecht gut einzuschätzen. Unsere konsequente und bereichsübergreifende Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern führt zu optimalem Know-How bei jeglicher Fragestellung. Als Rechtsanwälte für Immobilienrecht mit unserer Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie durch unsere umfassende Beratung.

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Anwalt Bankrecht

Für den Verbraucher ist das Bankrecht und die Bankenlandschaft mittlerweile vollkommen unübersichtlich geworden. Noch schlimmer ist es, wenn man die zahlreichen Bankprodukte betrachtet, welche die Banken ihren Kunden anbieten. Von diversen Girokonten, Kreditkarten, Kreditverträgen, Sparplänen bis hin zu komplexen Anlageprodukten bietet mittlerweile jedes Bankunternehmen eine Vielzahl von Möglichkeiten an. Eine konkrete Vergleichsmöglichkeit des Kunden ist nahezu ausgeschlossen. Umso wichtiger ist es hier, dass der Kunden insbesondere bei Anlageprodukten von seiner Bank eine fundierte Beratung erhält, wonach dieser dann eine für ihn passende und tragfähige Entscheidung treffen kann.

Die Realität sieht häufig ganz anders aus: 

Bankrecht

Die Banken stehen heute mehr denn je  insbesondere aufgrund der Wirtschafts- und Bankenkrise seit 2008 unter einem starken Erfolgsdruck. Dieser Druck muss sich auch in den Absatzzahlen der Banken niederschlagen. Die Folge ist, dass oft eine fundierte Beratung durch die Berater nicht erfolgt, damit der Kunde das Produkt erwirbt. So wird nicht überprüft, ob das Produkt für den Anleger überhaupt passt. Auch werden die Wünsche und Ziele des Anlegers nicht erörtert. Und insbesondere erfolgt keine Aufklärung über die Risiken, welche die Anlage beinhaltet. Kann der Anlager im Streitfall nachweisen, dass diese Punkte bei der Beratung nicht angesprochen wurden, so haftet die Bank aufgrund dessen und der Kunden kann sich von seiner Anlage lösen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
Bankrecht

Das Bankrecht ist mittlerweile sehr komplex!

Auch bei der Beratung über Kreditanfragen muss die Bank dem Kunden genau erläutern, welche Konditionen dem Kreditvertrag zugrunde liegen. Ebenso muss die Bank prüfen, welche finanziellen Belastungen dem Kunden möglich sind. Im Kreditvertrag müssen sämtliche Kosten, welche auf den Kunden zukommen sowie der Gesamtbetrag, welcher der Kunde zu erbringen hat, angegeben sein. Hinzu kommt, dass die Bank dem Kunden ungefragt mitteilen muss, was sie bei der Vermittlung des Anlageproduktes selbst verdienst. Unterlässt sie diese Aufklärung, kann der Kunden gleichfalls aufgrund dieser unterlassenen Aufklärung die Rückabwicklung der Anlage verlangen und sich so ggf. schadlos halten.

Ihre Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Diese Fragen sind uns vertraut. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.

Ihr Ansprechpartner:

Alexander Berth

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel: 0711/358 70 110

 

Ausgewählte Bereiche des Bank- und Kapitalmarktrechts:

Häufig benötigen unsere Mandanten Hilfe bei folgenden Problemen:
  • Prüfung von Kreditverträgen
  • Kündigungen von Kreditverträgen
  • fehlerhafte Überweisungen
  • Phishing
  • Verwertung von Sicherheiten
  • Einleitung der Zwangsvollstreckung in Grundschulden
  • Inanspruchnahme aus Bürgschaft
  • Vertragsprüfung
  • Schadensersatz wegen Vermittlung von Schrottimmobilien
  • Beratungsfehler bei Geldanlagen
  • Umfinanzierung

Kapitalanlagerecht | Kapitalmarktrecht

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Unsere Kanzlei vertritt im Bereich des Bankrechts und des Kapitalanlagerecht. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zu den Themen aus dem Kapitalanlagerecht sowie Kapitalmarktrecht.

Wir beraten Sie dabei insbesondere auf dem Gebiet des Bankrechts sowie des Kapitalanlagerechts.

Immer mehr Anleger haben in den letzten Jahren den Zugang zur Börse gefunden. Die Kapitalmärkte befinden sich jedoch weltweit im Umbruch. Die Computerisierung der Finanzdienstleistungsbranche hat das Verhalten der Kapitalmarktteilnehmer stark verändert. Dank des technischen Fortschrittes wickeln Kapitalanleger ihre Bankgeschäfte heute via Telefon oder Internet direkt ab. Aber nicht nur die technische Entwicklung der Kapitalmärkte schreitet voran. Seit einigen Jahren werden auf den Kapitalmärkten immer kompliziertere Anlageprodukte vertrieben, die für den Anleger nur schwer verständlich sind. Oft handelt es sich hier um Anlageformen, die aus verschiedenen Bausteinen zusammengesetzt sind. Es kann daher nicht verwundern, dass die Anleger sich nicht mehr alleine zurechtfinden. Hinzu kommt, dass auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt auch Anlagevermittler tätig sind, die unseriöse Kapitalanlageprodukte vertreiben.

Die Banken stehen heute mehr denn je  insbesondere aufgrund der Wirtschafts- und Bankenkrise seit 2008 unter einem starken Erfolgsdruck. Dieser Druck muss sich auch in den Absatzzahlen der Banken niederschlagen. Die Folge ist, dass oft eine fundierte Beratung durch die Berater nicht erfolgt, damit der Kunde das Produkt erwirbt. So wird nicht überprüft, ob das Produkt für den Anleger überhaupt passt. Auch werden die Wünsche und Ziele des Anlegers nicht erörtert. Und insbesondere erfolgt keine Aufklärung über die Risiken, welche die Anlage beinhaltet. Kann der Anlager im Streitfall nachweisen, dass diese Punkte bei der Beratung nicht angesprochen wurden, so haftet die Bank aufgrund dessen und der Kunden kann sich von seiner Anlage lösen.

Hinzu kommt, dass die Bank dem Kunden ungefragt mitteilen muss, was sie bei der Vermittlung des Anlageproduktes selbst verdienst. Unterlässt sie diese Aufklärung, kann der Kunden gleichfalls aufgrund dieser unterlassenen Aufklärung die Rückabwicklung der Anlage verlangen und sich so ggf. schadlos halten.

Unsere Kanzlei vertritt hierbei insbesondere die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Unser Rat ist immer dann gefragt, wenn Verluste bei Kapitalanlagen – hierzu zählen auch die Versicherungsprodukte mit Kapitalanlagecharakter – ein- getreten sind. Derartige Verluste sind häufig die Folge mangelhafter Aufklärung und Beratung durch Finanzdienstleister. Obwohl der Anleger häufig die Beratung durch Finanzdienstleister sucht, ist dies keine Gewähr für eine sichere Rendite. Im Gegenteil: oft sind es gerade die Finanzdienstleister, welche die Anleger zu Investitionen veranlassen, die nicht ihrem Anlegerprofil entsprechen.

Zum Nutzen der geschädigten Anleger wird unsere Kanzlei die Rechtsangelegenheit unter die Lupe nehmen und für den Mandanten die richtigen Schritte in die Wege leiten. Wir sind daher immer dann der richtige Ansprechpartner, wenn Sie als Kapitalanleger entweder schlecht beraten bzw. aufgeklärt oder gar betrogen wurden. Zum anwaltlichen Selbstverständnis unserer Kanzlei gehört das Vertrauen der Mandantschaft in das anwaltliche Handeln im Interesse des Anlegers. Für uns ist es selbstverständlich, das Anliegen der Mandantschaft als Ganzes zu begreifen, weil es in den meisten Fällen nicht nur um die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen geht.

Diese Fragen sind uns im Bankrecht vertraut. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.

Anwalt Immobilienfinanzierung

Probleme mit Ihrer Immobilienfinanzierung? Rufen Sie uns an – wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Eine Finanzierung einer Immobilie ist ein komplexes Thema, bei dem es viele rechtliche Aspekte zu beachten gibt. Wenn Sie eine Immobilie erwerben oder refinanzieren möchten, kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Bankrecht hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Interessen geschützt sind.
Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen unterstützen, um sicherzustellen, dass die Immobilie, die Sie erwerben möchten, frei von rechtlichen Hindernissen ist. Sie können auch sicherstellen, dass der Kaufvertrag  der Immobilie Ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht, und Sie bei der Verhandlung von Kreditverträgen mit Finanzinstituten unterstützen.
Ein Rechtsanwalt kann auch bei der Überprüfung von Hypothekenverträgen und anderen Finanzdokumenten behilflich sein, um sicherzustellen, dass Sie alle Bedingungen und Bestimmungen vollständig verstehen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen verstehen und dass Ihre Rechte geschützt sind.
In Fällen von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung können Sie von einem Rechtsanwalt auch rechtlichen Beistand erhalten. Ein auf dem Gebiet der Immobilienfinanzierungen erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Interessen zu verteidigen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte in einem Rechtsstreit gewahrt werden.
Insgesamt kann ein Rechtsanwalt Ihnen helfen, Ihr Risiko zu minimieren und sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen rechtlichen Schritte unternehmen, um eine Immobilienfinanzierung erfolgreich abzuschließen. Wenn Sie eine Finanzierung einer Immobilie planen, kann es sich lohnen, einen erfahrenen Anwalt zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass Sie auf dem richtigen Weg sind.
Wir haben wir mehr als 20 Jahre Erfahrung, die wir gerne an unsere Mandanten weitergeben.

Ihr Ansprechpartner:

Alexander Berth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel: 0711/358 70 110

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite Immobilienrecht

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Anwalt Immobilienfinanzierung – Unsere Leistungen bei der Prüfung Ihrer Immobilienfinanzierung

Keine Angst vor den Herausforderungen unserer Zeit! Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen

Überprüfung des Darlehensvertrages auf unzulässige oder unvorteilhafte Klauseln

Verständliche Erläuterung unklarer Regelungen und problematischer Passagen

Prüfung der gesetzlichen Pflichtangaben im Darlehensvertrag

Unterstützung bei notleidenden Krediten

außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Banken